Günstige Wohnmobile in Spanien, Katalonien
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Bevor Sie unsere Günstige Wohnmobile in Spanien genießen, laden wir Sie ein, die Mietbedingungen sorgfältig zu lesen.
Mad Camper
Allgemeine Mietbedingungen
Die Reservierung und Anmietung eines Wohnmobils, das Rosa Agudo (Vermieterin) gehört und dessen Firmenname Mad Campers (im Folgenden MC) lautet, setzt die Annahme der folgenden allgemeinen Bedingungen durch den Kunden voraus.
1. Mindestalter und berechtigte Fahrer
1.1. Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein und im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein und mindestens 2 Jahre alt sein. Wenn Sie nicht in der EU ansässig sind, müssen Sie einen gültigen internationalen Führerschein vorlegen.
1.2. Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung des Wohnmobils nicht über den erforderlichen Führerschein verfügt, wird in jedem Fall davon ausgegangen, dass der Kunde die angegebenen Anforderungen nicht erfüllt hat, für die die Stornierungsbedingungen der Reservierung gelten auf Entschädigung oder Rückerstattung jeglicher Art.
1.3. Zum Zeitpunkt der Buchung des Fahrzeugs muss der Fahrer das Original des nationalen Personalausweises (DNI), bei Fehlen des Reisepasses, des europäischen Führerscheins, bei dessen Fehlen den internationalen Führerschein und eine gültige Kredit- oder Debitkarte während der nächsten 6 Monate vorlegen das Datum der Fahrzeuganmietung.
1.4 Der Kunde ermächtigt MC ausdrücklich, die Karte in den folgenden zwölf Monaten mit den wirtschaftlichen Folgen eines während der Mietzeit begangenen Verstoßes zu belasten.
2. Mietdauer, Abholung und Rückgabe
2.1. Die Mindestmietdauer beträgt zwei Tage ohne Begrenzung der Höchstdauer.
2.2 Die Fahrzeuge werden unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der Abholung und Rückgabe für ganze Tage vermietet.
23. Die Abholung nach der vereinbarten Frist oder die Lieferung vor der vereinbarten Frist liegt in der Verantwortung des Kunden, sodass er keine Rückerstattung oder Rabatt erhält.
2.4 Wenn der Reisende nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung erscheint, wartet das MC-Personal maximal 2 Stunden, danach behält sich das Recht vor, die Reservierung zu stornieren, ohne Anspruch auf Rückerstattung für den Reisenden.
2.5 Die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs zum vereinbarten Termin zieht eine Tagesstrafe in Höhe des 10-fachen des bezahlten Tagespreises nach sich. Ebenso muss der Kunde die möglichen Kosten übernehmen, die durch diese Verzögerung verursacht werden (insbesondere diejenigen, die sich aus der Verzögerung ergeben, die bei den Reservierungen anderer Kunden erlitten wurde).
2.6 Der Mietpreis wird für den gesamten reservierten Zeitraum berechnet, falls der Kunde eine Verlängerung oder Änderung des reservierten Zeitraums wünscht, kann er dies vor oder während der Mietzeit tun. Änderungen unterliegen der Fahrzeugverfügbarkeit.
2.7 Abhol- und Bringzeiten und -orte unterliegen der Verfügbarkeit von MC-Mitarbeitern. Für den Fall, dass zum gewählten Zeitpunkt oder am gewählten Ort kein Personal zur Verfügung steht, um das Fahrzeug zu liefern, stellt MC das Fahrzeug auf dem Parkplatz des Bahnhofs Reus zur Abholung bereit. Die Schlüssel werden in einem Sicherheitsschloss hinterlegt, dessen Code dem Reisenden mitgeteilt wird, sobald die Online-Mietverträge ausgefüllt sind und alle Unterlagen (Personalausweis und Führerschein), die der Reisende per E-Mail oder WhatsApp an MC senden muss, vorliegen. . Die Erklärungen zur Bedienung des Wohnmobils werden in einem Video gesendet oder per Videoanruf erklärt. Der Reisende muss ein Foto der physischen Kopie des Vertrags senden, den er im Fahrzeug vorfinden wird und den er nach Abholung des Mietfahrzeugs unterschreiben muss. MC wird Fotos des geparkten Fahrzeugs machen, bevor es abgeholt wird, aber der Reisende kann Fotos genau im Moment der Abholung machen und per WhatsApp oder E-Mail an MC senden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übergabe den von MC gemachten Fotos entspricht.
2.8 Die Rückgabe des Fahrzeugs kann an MC-Personal erfolgen oder, falls dies mangels Verfügbarkeit oder auch ausserhalb der angegebenen Zeiten nicht möglich ist, das Fahrzeug auf dem öffentlichen Parkplatz des Bahnhofs Reus abgestellt werden . In diesem Fall muss der Reisende: i) das Fahrzeug ordnungsgemäß auf den am Bahnhof Reus oder in der Umgebung verfügbaren Parkplätzen parken (jeder Verstoß, der durch schlechtes Parken bei der Rückgabe des Fahrzeugs verursacht wird, geht zu Lasten des Reisenden), ii) Schließen Sie alle Türen des Fahrzeugs ordnungsgemäß, iii) lassen Sie die Schlüssel des Fahrzeugs im Inneren außer Sichtweite, iv) unterschreiben Sie die Rückgabe auf Ihrer Kopie des Vertrags, indem Sie den Stand des Kilometerzählers zum Zeitpunkt der Ankunft ausfüllen und ein Foto senden davon an MC per WhatsApp oder E-Mail, v) Senden Sie per WhatsApp oder E-Mail Fotos oder Videos von der Außenseite des Fahrzeugs, auf denen der Zustand des Fahrzeugs an seinem gesamten Umfang deutlich zu sehen ist. Die Fotos müssen aufgenommen werden, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt und geschlossen ist und nicht vorher. Für den Fall, dass der Reisende zum Zeitpunkt der Rückgabe diese Punkte nicht erfüllt, gehen alle möglichen Schäden, die im Fahrzeug festgestellt werden, in die alleinige Verantwortung des Reisenden.
3. Überprüfung des Zustands des Fahrzeugs
3.1 Vor Antritt der Reise gibt MC einige grundlegende Einweisungen in die Bedienung der Wohnmobile. Ebenso wird ein Übergabezertifikat erstellt, das den Zustand des Fahrzeugs und des Bordinventars beschreibt und von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
3.2 Bei der Rückgabe des Fahrzeugs wird der Kunde zusammen mit MC eine Überprüfung durchführen und ein Rückgabezertifikat unterzeichnen, auf dem eventuelle Schäden aufgeführt sind.
3.3 Das Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank, vollem und sauberem Wassertank übergeben. Das Fahrzeug muss unter den gleichen Bedingungen zurückgegeben werden.
3.4 Wird das Fahrzeug verschmutzt zurückgegeben, berechnet MC einen Betrag von 60 Euro für die Reinigung, der von der Karte abgebucht oder von der Kaution abgebucht werden kann.
3.5 Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird das MC-Personal bei Abholung vollgetankt und der Betrag von der Reisekarte abgebucht bzw. von der Kaution abgezogen, zuzüglich eines Betrages von 15 Euro pro Spesen.
4. Reservierungen und Stornierungen
4.1 Die Reservierungen werden nach der Zahlung von 25 % des Betrags oder des Gesamtbetrags der Miete wirksam.
4.2 Die Reservierung impliziert den obligatorischen Abschluss einer All-Risk-Versicherung mit Selbstbeteiligung, die zusätzlich 9 Euro pro Tag kostet (Versicherungspreis in den Endkosten der Reservierung enthalten).
4.3 Jede Reservierung beinhaltet die Erhebung einer Kaution, um alle Eventualitäten abzudecken, die während der Anmietung auftreten können. Diese Kaution beträgt bei allen Fahrzeugen 900 Euro. Die Kaution wird eine Woche vor Mietbeginn auf der Debit- oder Kreditkarte einbehalten und eine Woche nach Mietende zurückerstattet, sofern kein Zwischenfall vorliegt. Die Fahrzeuge werden nicht geliefert, wenn die Anzahlung nicht verfügbar ist. Wenn die Anzahlung zum Zeitpunkt der Lieferung aus irgendeinem Grund nicht einbehalten werden konnte, kann MC die Reservierung ohne Anspruch auf Rückerstattung an den Reisenden stornieren.
4.4 Im Falle eines Vorfalls, Bruchs, Missbrauchs von Geräten usw. wird die Kaution bis zu ihrer Lösung einbehalten. Für den Fall, dass die Reparatur nicht sofort erfolgen kann, wird ein Kostenvoranschlag angefordert und der verbleibende Betrag wird zurückerstattet, um eine vollständige Einbehaltung der Kaution für längere Zeit zu vermeiden. Übersteigt der Schaden die Kautionshöhe und/oder ist er nicht versichert (z. B. Schäden an der Wohnmobilausstattung), übernimmt der Kunde diese Kosten. Bei Verlust und Inanspruchnahme der Versicherung wird die Kaution als Zahlung der Selbstbeteiligung verwendet.
4.5 Die Reservierung eines MC-Wohnmobils kann vom Kunden storniert werden, wobei die Stornierung den folgenden Einbehalten unterliegt:
Bei Stornierungen mehr als 20 Tage im Voraus werden 100 % des für die Reservierung bezahlten Betrags zurückerstattet.
Bei Stornierungen zwischen 20 und 10 Tagen im Voraus werden 50 % des für die Reservierung bezahlten Betrags einbehalten.
Bei Stornierungen, die weniger als 10 Tage im Voraus erfolgen, werden 100 % des bezahlten Reservierungsbetrags einbehalten.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Der Mietpreis des Wohnmobils ist eine Woche vor Mietbeginn vollständig zu bezahlen. Die Zahlung kann per Kredit- oder Debitkarte, Bargeld, Bizum oder PayPal erfolgen. Bei kurzfristigen Reservierungen (weniger als 10 Tage im Voraus) muss der Kunde 100 % des Mietpreises bei der Buchung bezahlen.
5.2 Bei der Rückgabe hat der Kunde die überschrittenen Kilometer zu bezahlen, ggf. kann der Betrag in bar, Bizum oder PayPal verrechnet oder der Karte oder Kaution belastet werden.
5.3 Wird das Fahrzeug aufgrund einer Zuwiderhandlung des Auftraggebers stillgelegt, hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen.
6. Einschränkungen
6.1 MC Vans sind Fahrzeuge mit einem bestimmten Alter und Gebrauch, daher bittet MC Kunden um eine gewisse Verpflichtung bezüglich ihrer Pflege. MC verpflichtet sich, die Fahrzeuge in einwandfreiem technischen Zustand und geprüft zu liefern, aber angesichts der Anzahl der Kilometer, die sie haben, kann es gelegentlich zu Zwischenfällen kommen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass der Kunde sich verpflichtet, bei ungewöhnlichen Geräuschen, Rauch, Vibrationen, Ausfallleuchten am Armaturenbrett usw. regelmäßig die Flüssigkeiten zu überprüfen, das Fahrzeug anzuhalten und MC unverzüglich zu kontaktieren. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu:
1. Lassen Sie nicht zu, dass andere Personen außer ihm selbst oder ausdrücklich autorisierten Personen damit fahren.
2. Befördern Sie ohne ausdrückliche Genehmigung von MC nicht mehr Passagiere als in den Fahrzeugdokumenten angegeben und transportieren Sie keine Haustiere oder Tiere im Wohnmobil.
3. Untervermieten oder befördern Sie keine Personen zu gewerblichen Zwecken und zu anderen Zwecken, die nicht im Vertrag enthalten sind.
4. Transportieren Sie keine Waren, Drogen, giftige, brennbare oder explosive Produkte.
5. Übertragen Sie seine Nutzung nicht kostenlos oder gewinnbringend an Dritte.
6. Fahren Sie das Fahrzeug nicht in schlechter körperlicher Verfassung, verursacht durch Alkohol, Drogen, Müdigkeit oder Krankheit, Einnahme von Medikamenten usw.
7. Fahren Sie nicht außerhalb des Straßennetzes oder auf ungeeignetem Gelände und verwenden Sie es nicht unsachgemäß, wodurch das Fahrzeug beschädigt werden könnte.
8. Lassen Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß parken und bewachen, wenn es nicht in Gebrauch ist, und schützen Sie es vor Verschlechterung durch Frost, Hagel oder andere atmosphärische Phänomene, die zu erheblichen Schäden führen können.
9. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, technische Merkmale des Fahrzeugs, die Schlüssel, Schlösser, Ausrüstungen, Werkzeuge und/oder Zubehörteile des Fahrzeugs zu verändern sowie sein äußeres und/oder inneres Erscheinungsbild zu verändern, es sei denn, es wurde ausdrücklich genehmigt schriftlich durch die Firma MC. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel trägt der Mieter alle Kosten für die Überholung des Fahrzeugs in seinen ursprünglichen Zustand und muss auch eine Entschädigung für die Stilllegung des Fahrzeugs bis zu seiner vollständigen Reparatur zahlen. Bei Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugdokumenten stellt MC dem Kunden einen Betrag von 180 € + MwSt. in Rechnung.
6.2. Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß gepflegt und behandelt sowie ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Dabei sind die technischen Normen sowie die maßgeblichen Nutzungsbestimmungen zu berücksichtigen. Bei jedem Tanken ist der Zustand des Fahrzeugs zu kontrollieren, insbesondere der Wasser- und Ölstand sowie der Reifendruck. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob der Mietwagen in einwandfreiem Zustand ist, um sicher zu fahren. Wird das Fahrzeug durch Überhitzung aufgrund von zu niedrigem Motoröl- oder Kühlmittelstand beschädigt, verliert der Kunde die volle Kaution und trägt die Reparaturkosten.
6.3 Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen und das Anzünden von Kerzen im Inneren verboten. Wenn Spuren und Anzeichen des Rauchens im Inneren festgestellt werden (Gerüche, Kippen oder Asche), erhebt MC vom Reisenden eine Strafe in Höhe von 180 € + MwSt.
6.4 Das Mitbringen von Haustieren (nur Hunde und Katzen) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von MC unter seinen Bedingungen gestattet. Das Reisen mit einem Haustier verursacht einen Aufpreis von 30 Euro pro Fahrt. Die Reinigungskosten, die sich aus einem Verstoß ergeben, gehen zu Lasten des Kunden. Letzterer muss ebenfalls die Kosten übernehmen, die durch die Belüftung oder die Beseitigung des Tabakgeruchs entstehen, einschließlich der Verluste, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug aus diesem Grund für einige Zeit nicht gemietet werden kann. Stellt MC fest, dass der Reisende ein Haustier unbefugt und ohne Benachrichtigung und Zahlung der Gebühr mitgebracht hat, kann MC den Reisenden mit einer Geldbuße in Höhe von 100 € + MwSt. belegen.
6.5 In Fahrzeugen, die über einen tragbaren Gaskocher verfügen, ist das Schlafen mit an die Gasflasche angeschlossenem Kocher verboten und es ist zwingend erforderlich, die Campinggasflasche und/oder die Gaskartuschen nachts oder während des Schlafens aus dem Fahrzeug zu nehmen das Fahrzeug. MC ist von jeglicher Haftung für mögliche Schäden befreit, die Reisenden durch die Nichteinhaltung dieser Regel entstehen.
6.6 Im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes gegen die Bestimmungen der vorstehenden Ziffern 6.1, 6.2 und 6.3 kann der Vermieter den Mietvertrag sofort kündigen, die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen und der Kunde wird zur Zahlung des gesamten Mietpreises verpflichtet. sowie die Kosten, die in den vorgenannten Abschnitten aufgeführt sind.
6.7 MC-Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf der Iberischen Halbinsel, in Spanien, Portugal und Südfrankreich verwendet werden.
6,8 Kilometer unterliegen der Begrenzung. Anmietungen beinhalten 130 Kilometer pro Tag und überschüssige Kilometer werden wie folgt berechnet:
0,3 Euro pro überschrittenem Kilometer bis maximal 250 km/Tag.
0,9 Euro pro überschrittenem Kilometer ab 250 km/Tag.
Es werden maximal 3000 Kilometer pro Monat festgelegt.
*Anmietungen über externe Plattformen beinhalten durchschnittlich 100 km/Tag und die Selbstbeteiligung wird auf die gleiche Weise wie oben angegeben zurückbehalten.
7. Verhalten bei Unfällen
7.1 Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Feuers oder Schadens durch Wildtiere muss der Kunde unverzüglich die Polizei und MC unter der Kontakt- und Aufmerksamkeitstelefonnummer von 9.00 bis 23.00 Uhr (+34622148012) informieren.
7.2 Die Verantwortung für die Veranstaltung wird niemals anerkannt oder vorweggenommen, mit Ausnahme der „freundlichen Unfallmeldung“. Der Auftraggeber muss alle Daten der Gegenpartei und der Zeugen einholen, die zusammen mit den Einzelheiten des Unfalls von der Firma MC innerhalb der angegebenen Frist übermittelt werden. Benachrichtigen Sie sofort die Behörden des Unfalls, wenn die Gegenpartei ein Verschulden trifft. Spätestens bei der Fahrzeugrückgabe an die Fa. MC ist der Unfallbericht vollständig ausgefüllt und unterschrieben abzugeben. Das Dokument muss die Namen, Anschriften und Telefonnummern der beteiligten Personen, deren Führerscheindaten, die Daten des Gegners mit dem Namen der Versicherungsgesellschaft und der Policennummer, die Daten etwaiger Zeugen sowie die Kennzeichen enthalten der betroffenen Fahrzeuge.
7.3 Im Falle eines Diebstahls oder Raubes des Fahrzeugs wird dies unverzüglich der zuständigen Behörde gemeldet, dies mitgeteilt und eine Kopie der Anzeige zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln innerhalb einer Frist von maximal 24 Stunden an die Firma MC gesendet; Andernfalls sind die abgeschlossene Versicherung und Deckung null und nichtig.
7.4. Auch bei unbestrittenen Schäden, gleich welcher Schwere, hat der Auftraggeber für den Vermieter ein umfassendes schriftliches Gutachten mit Skizze zu erstellen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige – gleich aus welchem Grund – und verhindert dadurch die Zahlung des Schadens durch die Versicherung, so ist der Auftraggeber zur vollständigen Zahlung des entsprechenden Betrages verpflichtet.
7.5 Verlassen Sie das Fahrzeug nicht, ohne angemessene Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung getroffen zu haben. Wenden Sie sich bei Bedarf an die mit dem Versicherer der Firma MC beauftragte Pannenhilfefirma.
7.6 Im Falle der Nichteinhaltung einer dieser Maßnahmen durch den Kunden, sofern zutreffend, kann MC vom Kunden den durch seine Fahrlässigkeit verursachten Schaden verlangen, einschließlich des entgangenen Gewinns der Firma MC während der Zeit der Stilllegung von der kunde dauert. fahrzeug.
8. Reparaturen, Deckungen und Auslandsreisen
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug so schnell wie möglich anzuhalten, wenn eine Warnleuchte aufleuchtet, die auf eine Anomalie im Betrieb des Fahrzeugs hinweist oder Rauch, Vibrationen oder seltsame Geräusche entstehen, und muss sich ausschließlich an MC oder das vereinbarte Hilfsunternehmen wenden mit diesem , und muss sich ausschließlich an einen offiziellen Service der Chassis-Motor-Marke wenden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich von MC genehmigt.
8.2 Im Falle einer Panne des Fahrzeugs oder der Elemente des Fahrgastraums muss der Kunde MC unverzüglich benachrichtigen, von wo er die entsprechenden Anweisungen für die Reparatur erhält.
8.3 Im Falle einer Panne verpflichtet sich MC, die entsprechenden Reparaturen in einer nahe gelegenen Werkstatt durchzuführen. MC übernimmt die Kosten der Reparatur, sofern der Auftraggeber den Schaden nicht im Sinne von Ziff. 9. Ausgenommen sind während der Mietdauer auftretende Schäden an Reifen und Felgen des Fahrzeugs, die stets und in jedem Fall zu Lasten des Kunden gehen. Ebenso gehen Störungen und Reparaturen aufgrund von Mängeln im Boden, Pflaster oder Asphalt zu Lasten des Auftraggebers.
8.4 MC verpflichtet sich, im Reparaturfall zu versuchen, die Tätigkeit des Kunden so wenig wie möglich zu beeinträchtigen und das Fahrzeug schnellstmöglich zu reparieren. MC erstattet den während der Reparatur des Fahrzeugs nicht verbrauchten Betrag, wenn die Reparatur länger als einen halben Tag dauert.
8.5 Für den Fall, dass der Transporter ohne Verschulden des Auftraggebers eine Panne erleidet und länger als 48 Stunden unbrauchbar bleibt, verpflichtet sich MC, sofern verfügbar, ihn dem Auftraggeber innerhalb einer Höchstfrist zur Verfügung zu stellen von 48 Stunden ein Ersatzfahrzeug in der Anzahl der Sitzplätze oder höher, wäre ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen und daher das neue Fahrzeug vom Kunden zu übernehmen, ohne dass MC zum Ersatz etwaiger Verluste oder Schäden verpflichtet wäre dem Auftraggeber verursacht.
8.6 Für den Fall, dass ein Verschulden des Kunden das Reisemobil erleidet oder absehbar ist, dass das Fahrzeug längere Zeit nicht genutzt werden kann oder aus dem Verkehr gezogen werden muss, kann MC das Angebot verweigern Ersatzfahrzeug. In diesem Fall ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen, der zur Zahlung des gesamten Mietpreises nebst den Kosten, die seine Handlung verursacht hätte, verpflichtet wird. Entscheidet sich MC, dem Kunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, kann MC dem Kunden alle daraus entstehenden Kosten in Rechnung stellen.
8.7 MC-Fahrzeuge dürfen ausschließlich in Spanien, Portugal, Andorra, Frankreich und Italien verwendet werden.
8.8 Im Falle einer Panne im Ausland verpflichtet sich der Kunde, die Kommunikation mit dem örtlichen Mechaniker zu erleichtern, wenn er kein Spanisch oder Englisch spricht und die telefonische Kommunikation schwierig ist. Wenn die Reparatur in diesem Land die Reparaturkosten in Spanien um mehr als 25 % übersteigt, erklärt sich der Kunde ebenfalls bereit, die Differenz zu zahlen. Für den Fall, dass der Kunde die Differenz nicht bezahlen möchte, wird das Fahrzeug in die übliche MC-Werkstatt zurückgebracht und MC kann die Reservierung stornieren, indem sie dem Kunden den nicht genutzten Zeitraum erstattet.
8.9 Bei einer Panne im Ausland wird versucht, das Fahrzeug in einer nahe gelegenen Werkstatt zu reparieren, aber wenn die Panne schwerwiegend ist, die Reparaturdauer 48 Stunden überschreitet oder der Reparaturbetrag 600 Euro übersteigt, die Das Fahrzeug wird in die übliche Werkstatt des MC zurückgebracht und dieser kann die Reservierung stornieren, indem er dem Kunden den nicht genutzten Zeitraum erstattet, es sei denn, der Kunde akzeptiert die Zahlung der Differenz, wie in Punkt 8.8 erläutert.
9. Haftung des Mieters, Vollkaskoversicherung
9.1 Nach den Grundsätzen der Vollkaskoversicherung stellt der MC-Vermieter den Kunden im Falle eines Vollkaskoschadens von der Haftung für am Fahrzeug erlittene Sachschäden mit einem Selbstbehalt von NEUNHUNDERT EURO (900 €) frei, den der Kunde zu tragen hat.
9.2 Der Kunde wird unter keinen Umständen von seiner zivil-, verwaltungs-, straf- oder sonstigen Haftung befreit, die die Folge eines Unfalls oder eines betrügerischen oder fahrlässigen Verhaltens sind.
9.3 Die in Abschnitt 9.1 angegebene Haftungsfreistellung wird nicht wirksam, wenn der Kunde eine der in allen Punkten der Klauseln 6 und 7 angegebenen Normen auslässt.
9.4 Der Haftungsausschluss von Abs. 9.1 tritt nicht ein, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat.
9.5 Ebenso hat der Auftraggeber in folgenden Fällen bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten zu reagieren:
a. Wenn der Kunde die geltenden Vorschriften und die Verkehrsordnung des Landes, in dem er sich bewegt, nicht einhält.
b. Wenn der Schaden auf rücksichtsloses Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zurückzuführen ist.
c. Wenn der Kunde oder der Fahrer, dem der MC-Vermieter das Fahrzeug überlassen hat, bei einem Unfall flieht
d. Wenn der Auftraggeber entgegen der in Abs. 7 bei einem Unfall die Polizei nicht benachrichtigt, es sei denn, dieser Verstoß hat keinen Einfluss auf die Feststellung der Schadensursache oder der Schadenshöhe.
und. Verletzt der Kunde sonstige Pflichten gem. 7, es sei denn, dieser Verstoß hat keinen Einfluss auf die Prüfung der Schadensursache oder der Schadenshöhe
f. Beruht der Schaden auf einer verbotenen Nutzung gem. 6.1.
g. Beruht der Schaden auf einer Verletzung der in Abs. 6.2.
h. Wenn der Schaden von einem nicht autorisierten Fahrer verursacht wurde, dem der Kunde das Fahrzeug überlassen hat.
i. Wenn der Schaden durch Nichtberücksichtigung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite, Länge) verursacht wurde
j. Wenn der Schaden auf einem Verstoß gegen die Bestimmungen über die Zuladung beruht.
9.6 Der Kunde ist verantwortlich für alle Kosten, Gebühren, Bußgelder und Strafen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs, die vom Vermieter MC geltend gemacht werden, es sei denn, sie sind auf Ursachen zurückzuführen, die letzterem zuzurechnen sind.
9.7 Der Kunde trägt alle Reparaturkosten bei fahrlässiger Nutzung des Fahrzeugs oder Nichtbeachtung der Angaben in Abschnitt 6.
9.8 Bei mehreren Auftraggebern und/oder Fahrern treten alle als Gesamtschuldner auf.
10. Haftung des Vermieters
10.1 Der MC-Vermieter übergibt das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, nachdem alle für seine ordnungsgemäße Funktion erforderlichen Kontrollen und Wartungsarbeiten durchgeführt wurden. Sie ist nicht verantwortlich für mechanische Ausfälle oder Ausfälle aufgrund der normalen Verwendung derselben, noch ist sie gegenüber dem Kunden oder den Benutzern des Fahrzeugs für Kosten oder Schäden verantwortlich, die direkt oder indirekt durch solche Ausfälle oder Ausfälle verursacht werden können.
10.2 Wenn das Fahrzeug aufgrund höherer Gewalt, zufälliger Gründe oder Gründen, die außerhalb der Kontrolle von MC liegen, nicht zum vereinbarten Termin geliefert werden konnte, berechtigt dies den Kunden nicht zu einer Entschädigung, mit Ausnahme der Rückerstattung des Betrags durch MC an den Kunden /s bis zu diesem Datum Miete bezahlt.
10.3 Der MC-Vermieter übernimmt gegenüber dem Kunden keine Verantwortung für sein Auto, das während der Mietzeit des Transporters als kostenloser Parkplatz auf dem MC-Gelände oder in dessen Umgebung vorgefunden wird.
10.4 Der Vermieter MC haftet nur begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist.
10.5 Diese „Allgemeinen Mietbedingungen“ binden die Parteien ab dem ersten Moment der Reservierung und sind integraler Bestandteil des Fahrzeugmietvertrags.
11. Schutz personenbezogener Daten
11.1 Zum Zwecke der Bestimmungen der geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten informiert MC Sie darüber, dass Ihre personenbezogenen Daten, sowohl diejenigen, die für den Vertragsabschluss bereitgestellt werden, als auch diejenigen, die während der Gültigkeit der Mietdienste erhoben werden, Sie werden in aufgenommen eine Datei mit personenbezogenen Daten, die ordnungsgemäß im Register der spanischen Datenschutzbehörde registriert ist, um die vertraglich vereinbarten Mietwagendienste verwalten zu können, sowie für kommerzielle Zwecke, z. B. um Sie rechtzeitig über alle diese Angebote und Produkte auf dem Laufenden zu halten und Werbeaktionen, die für Sie von Interesse sein könnten, entweder per E-Mail oder auf andere gleichwertige Weise.
11.2 Im Fall von kommerzieller Kommunikation per E-Mail oder gleichwertigen Mitteln und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes 34/2002 über Dienste der Informationsgesellschaft und des elektronischen Geschäftsverkehrs geben Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Versand von Werbung über dieses Medium. Diese Einwilligung kann jederzeit durch Anfrage an folgende Adresse widerrufen werden: info@mad-campers.com.
11.3 Darüber hinaus informiert MC Sie darüber, dass im Falle einer Nichtzahlung jeglicher Art aufgrund der von Ihnen vertraglich vereinbarten Mietdienste und einer vorherigen Zahlungsaufforderung von MC die Daten bezüglich dieser Nichtzahlung an Informationsdateien übermittelt werden können Eigenkapital und Bonität, gemäß den Bestimmungen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
11.4 Sie können die Rechte auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch und Löschung auf Anfrage ausüben.
12. Sanktionen und verlorene Gegenstände
12.1 Im Falle des Erhalts einer Vertragsstrafe wird MC ohne Vorankündigung und ohne vorherige Genehmigung den Betrag der Vertragsstrafe zuzüglich 15 Euro Verwaltungsgebühren von der Karte des Reisenden abbuchen. Sie werden anschließend über die Gebühr informiert. Für den Fall, dass der Betrag nicht auf die Karte des Reisenden geladen werden kann, wird MC Kontakt mit ihm aufnehmen, damit er die Zahlung mit dem Rabatt für die ersten fünfzehn Tage durchführen kann, sofern dies möglich ist. Wenn Sie nicht antworten, werden wir mit der Identifizierung des Fahrers fortfahren. Für die Verwaltung des Fahrerausweises fallen Kosten in Höhe von 25 Euro an, die vom Konto des Mieters abgebucht werden. Bei Bußgeldern, die nicht online beglichen werden können und eine Anfahrt zu den zuständigen Dienststellen erfordern, wird ein Betrag von 25 Euro pro Bußgeld erhoben. Strafen, die nicht mit dem Rabatt beglichen werden können, müssen vollständig bezahlt werden. MC ist nicht verantwortlich für mögliche Verzögerungen beim Erhalt der Strafen, die zum Verlust des Rabatts führen.
12.2 Die Kosten für den Postversand von in Fahrzeugen zurückgelassenen Gegenständen betragen: Für kleinformatige Gegenstände (bis zu fünf Kilo und 50 cm) wird ein Betrag von 25 Euro pro Sendung zuzüglich der Kosten für den Versand selbst berechnet und über den Versanddienstleister abgewickelt das Postamt. Große Gegenstände werden nicht per Post verschickt, sondern können zu einem vereinbarten Zeitpunkt in Reus abgeholt werden. In diesem Fall wird ein Betrag von 10 Euro berechnet.
Wenn Sie Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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